Die Haupttätigkeit eines Notars ist die Beurkundung von Rechtsgeschäften jeglicher Art und die Beglaubigung von Unterschriften. Dabei ist er – als Träger eines öffentlichen Amtes - zur Unabhängigkeit und Unparteilichkeit verpflichtet.
Die Kerntätigkeit des Notars bezieht sich auf folgende Rechtsgebiete:
Grundstücksrecht
Erbrecht
Beurkundung von Testamenten, Erbverträgen, Erbscheinsanträgen etc.
Familienrecht
Eheverträge, Scheidungsfolgenvereinbarungen, Vorsorgevollmachten, Erklärungen im Kindschaftsrecht, z. B. Vaterschaftsanerkennungen, Unterhaltsverpflichtungen.
Gesellschaftsrecht
Regelmäßig stellen die beurkundeten Erklärungen wichtige Einschnitte in die persönlichen und/oder wirtschaftlichen Verhältnisse der Betroffenen dar. Es ist daher wichtig, dass der Notar die Vorstellungen der Beteiligten vollständig ergründet, ihnen die Gestaltungsmöglichkeit darstellt, mögliche Alternativen aufzeigt und dann in eine juristische Form einbindet, welche Rechtssicherheit und Rechtsklarheit verschafft.
Notarielle Tätigkeit: Vertrauen in Kompetenz !