Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Meine Leistungen:

  • Vertretung im Prozess
  • Gestaltung von Mietverträgen - auch gewerbliche
  • Überprüfung von Mietverträgen
  • Überprüfung von Nebenkostenabrechnungen
  • Beratung bei Abmahnungen
  • Beratung bei Kündigungen
  • Betreuung bei Auseinandersetzungen mit Bauträgern
  • Einfordern von Mietrückständen
  • Begleitung bei Wohnungsübergaben
  • Prüfung und Formulierung von Mieterhöhungen
  • Formulierung und Prüfung von Teilungserklärungen
  • Begleitung und Teilnahme an Eigentümerversammlungen

 

Als Vermieter ist es für Sie wichtig, einen Mietvertrag mit klaren Regelungen zu schließen, um langwierige und teure Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, insbesondere wenn Standartverträge nicht passen. Auch die Frage der Betriebskosten muss klar und eindeutig geregelt sein, damit Sie auch alle Kosten, die auf den Mieter umlegbar sind, von diesem bezahlt erhalten. Danach muss Ihre Betriebskostenabrechnung so formuliert sein, dass sie den hohen rechtlichen Anforderungen genügt.

 

Als Mieter fragen Sie sich, ob Sie wirklich alle in Rechnung gestellten Nebenkosten zahlen müssen. Für welche Reparaturen sind Sie zuständig, oder doch Ihr Vermieter. Auch für die Frage, ob Sie eine Mieterhöhung bezahlen müssen, oder nicht bin ich der richtige Ansprechpartner.

 

Als Wohnungseigentümer wissen Sie nicht, ob Sie die Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft hinnehmen müssen? Sie sind sich auch nicht sicher, welche Rechte und Pflichten Sie als Wohnungseigentümer nach der Teilungserklärung haben? Dafür bin ich der richtige Ansprechpartner.

 

Als Verwalter wissen Sie nicht, wie Sie einen Beschluss rechtssicher formulieren sollen und ob ein Problem in Ihrem Objekt überhaupt zu Ihrem Aufgabenbereich gehört ? Auch in diesen Fällen bin ich der richtige Ansprechpartner.

 

Als Investor wollen Sie wissen, ob die Mietverträge des Objekts, welches Sie kaufen wollen in Ordnung sind und ob eine Mieterhöhung möglich ist ? Ich beantworte Ihnen diese Fragen gerne und kompetent. Das Gleiche gilt fürden Fall, dass Sie eine Immobile für die Eigennutzung kaufen. Hier stellt sich bei vermietetem Wohnraum die Frage, ob Sie dem Mieter kündigen können, oder nicht.

 

Als Bauunternehmen bin ich der richtige Ansprechpartner für Sie zur Erstellung rechtssicherer Verträge oder in den Fällen, wenn der Bauherr Ihr Werk nicht abnimmt oder unberechtigte Mängeleinwände erhebt. Ebenso in den Fällen, wenn ihr Subunternehmer nicht in der Qualität und nicht so schnell arbeitet, wie Sie es erwarten und ggf. vereinbart haben.

 

Als Auftraggeber wissen Sie nicht, wie Sie vorgehen sollen, wenn Ihr Bauunternehmer nicht oder nur mangelhaft arbeitet. Fragen Sie mich, ich bin dafür der richtige Ansprechpartner. Dies gilt auch für den Fall, dass Ihnen ein langer, nicht verständlicher Bauvertrag vorgelegt wird. Fragen Sie mich Ich werde Ihnen den Vertrag gerne erklären.