Wie schnell können wir „in die Fänge der Strafjustiz“ geraten ?!
Als Strafverteidiger hat man keinesfalls nur mit „schweren Jungs“ zu tun. Eine Vielzahl der Verfahren betrifft vielmehr Mitbürger, die vormals noch nie mit der Strafjustiz zu tun hatten.So kann schon eine kleine Unachtsamkeit im Straßenverkehr oder im privaten Umfeld zu einer Verletzung eines anderen und damit zum Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung führen.
Anschuldigungen Dritter, sogar die bloße Anwesenheit bei einer Auseinandersetzung anderer, kann zu einem Ermittlungsverfahren führen.
Sie sollten von Anfang an professionelle Hilfe eines im Strafrecht erfahrenen Rechtsanwalts in Anspruch nehmen. Das ist Ihr gutes Recht und beileibe kein Eingeständnis in die Schuld.
Fehler, die am Anfang gemacht werden, lassen sich nur sehr schwer im Laufe eines Verfahrens wieder „ausbügeln“.
Aber auch, wenn Sie Opfer einer Straftat sind, sollten Sie sogleich die Möglichkeit ergreifen, einen Rechtsanwalt mit Ihrer Interessenvertretung zu beauftragen. Dieser zeigt Ihnen auf, welche rechtliche Möglichkeiten Sie haben und auf welche Art und Weise Ihre Belange durchgesetzt werden können.
Gerade ein im Strafrecht erfahrener Anwalt wird Ihnen als Opfer einer Straftat aufzeigen, wie Sie auf das gegen den Täter geführtes Strafverfahren Einfluss nehmen und Ihren Belangen Gehör verschaffen können.
Daher gilt gerade bei strafrechtlichen Verfahren: ERST ZUM ANWALT!
im Anwaltshaus 1. Stock
ACHTUNG ! Wegen Arbeiten an der Telefonanlage kann es am 28. und 29.11.2018 zu Störungen der Erreichbarkeit kommen,
Telefon: 04103 701 560
Fax: 04103 701 566
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